Kombikurs UKW-Funkzeugnisse SRC und UBI
Für viele Führerscheininhaber die Segeln oder Motorboot fahren, ist es oft schwer verständlich, warum ein Funkzeugnis fast noch wichtiger ist als der Führerschein. Hier stellt sich die Frage: Habe ich auf hoher See mit etlichen Seemeilen vor der Küste im Notfall noch Empfang mit meinem Mobiltelefon? Wie kommuniziere ich auf Binnengewässern oder in Küstennähe mit einer benachbarten Yacht im Notfall?
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Bei diesen Fragen erlangen Sprechfunkgeräte enorm an Bedeutung, denn dann sind sie in offenen Gewässern die einzige Möglichkeit, schnell Hilfe zu holen. Denke bitte an die Alarmierung in Notfällen oder an die Schiffslenkung, die von Land aus erfolgt und bei der auch Yachten angesprochen werden. Die meisten Charteryachten, vor allem im Küstenbereich, sind mittlerweile mit UKW-Sprechfunkgeräten ausgerüstet. Das Chartern einer solchen Yacht ist nur möglich, wenn der Schiffsführer ein zugehöriges Sprechfunkzeugnis besitzt, völlig unabhängig davon, ob das Funkgerät benutzt wird. Es genügt seit 2010 nicht mehr, dass nur ein Crewmitglied ein Seefunkzeugnis nachweisen kann. Funkrecht und Funkzeugnispflicht unterliegen mittlerweile einer internationalen Einheitlichkeit.
Auch auf Binnenwasserstraßen wird über Funk der gesamte Schiffsverkehr geregelt. Die hohe frequentierte Schifffahrt nutzt den Binnenfunk z.B. beim Wechsel der Fahrwasserseite, Überholen, Begegnen an Engstellen und Biegungen immer häufiger. Aber auch der Notfall und das Schleusen werden über Funk organisiert.
Das Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate – SRC) ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW auf Sportbooten. Das Funkbetriebszeugnis SRC berechtigt, eine UKW-Funkanlage zu betreiben und am GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) teilzunehmen. Das SRC ist international und unbefristet gültig. Das SRC berechtigt nicht zur Teilnahme am UKW-Sprechfunkverkehr Binnen (UBI).
Für diejenigen, die zukünftig auf Binnen- und Küstengewässern Funkgeräte betreiben und am Funkverkehr teilnehmen möchten, bietet die Yachtschule Meissen® einen zugeschnittenen Kombikurs mit Theorie- und Praxisausbildung an. Die Inhalte der Ausbildung entsprechen dem der Einzelkurse SRC und UBI. Für den Erwerb der beiden Funkzeugnisse müssen zwei Theorieprüfungen und zwei Praxisprüfungen erfolgreich bestanden werden.
Voraussetzungen
- mindestens 15 Jahre (bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Eltern)
- 2 Passbilder 35 x 45 mm
- Grundkenntnisse in Englisch empfehlenswert
Lehrgänge in Meißen und Dresden
Kurs 537 - Dresden | Prüfung |
Sa 09.11.2024 So 10.11.2024 | Termine monatlich möglich |
Kurs 546 - Meißen | Prüfung |
Sa 11.01.2025 So 12.01.2025 | Termine monatlich möglich |
Kurs 565 - Dresden | Prüfung |
Sa 08.11.2025 So 09.11.2025 | Termine monatlich möglich |
Die Kurse finden am Samstag und Sonntag jeweils von 9.00 - 15.00 Uhr statt.
Preise | |
Theorieausbildung | 280,00 € |
Prüfungsgebühren1 | 301,59 € |
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzl. Mwst.
1Gebühren inkl. Zulassung, Theorie- und Praxisprüfungen, Erteilung, Nebenkosten
gültig ab 05.02.2024, Änderungen möglich
Ausbildung
Die Ausbildung findet in 12 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten statt und erfolgt in kleinen Gruppen. Grundkenntnisse in Englisch sind empfehlenswert.
Die theoretischen Grundkenntnisse und die praktische Gesprächsabwicklung werden direkt an den Schulungsfunkanlagen ICOM IC-M505 und ICOM IC-M330 vermittelt. Es stehen in der Ausbildung 4 Geräte zur Verfügung. Das Augenmerk der Ausbildung liegt in der praktischen Anwendung des Funkgerätes und in der realistischen Aufnahme und Abgabe von Funkmeldungen. Die Funkgeräte der Ausbildung sind auch die Prüfungsgeräte!
Adresse Meißen:
Innovations Centrum Meißen (ICM)
Konferenzraum 1
Ossietzkystraße 37a
01662 Meißen
Adresse Dresden:
Feldschlösschen Stammhaus
Saal Dresden 2. OG
Budapester Straße 32
01069 Dresden
Lerninhalte
- Weltweite Seenot- u. Sicherheitssystem GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System)
- Rechtliches SRC (Frequenzzuteilungsurkunde, Funkzeugnis, Fernmeldegeheimnis, Ausrüstungspflicht u.ä.)
- Allgemeine Grundkenntnisse Seefunkdienst
- Praktische Gesprächsabwicklung und Gerätebedienung an den Funkgeräten (internationales Buchstabieralphabet, Anrufverfahren, Funkdisziplin u.ä.)
- Rechtliches UBI (Voraussetzungen und Geltungsbereich, ATIS-Nummer, Verkehrkreise, Ausrüstungspflicht, Revierzentralen, Verkehrsposten, Blockkanäle)
- Verkehrabwicklung (Notverkehr, Dringlichkeitsverkehr, Sicherheitsverkehr, Routineverkehr, Funkdisziplin)
Lehrunterlagen
Die Lehrunterlagen werden für die Ausbildung benötigt und können von der Yachtschule Meissen® vorab bestellt oder am ersten Ausbildungstag gekauft werden.
Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil und wird vom zuständigen Prüfungsausschuss abgenommen. Im theoretischen Teil SRC muss ein Fragebogen im Multiple-Choice-Verfahren (Ankreuzen) ausgefüllt, ein englischer Funkspruch aufgenommen und übersetzt, sowie ein deutscher Funkspruch ins Englische übertragen werden. Ergänzt wird der theoretische Teil durch einen zusätzlichen Fragebogen UBI.
Im praktischen Teil wird die Abgabe und Aufnahme von englischen Funkmeldungen sowie die Bedienung der Funkanlage in Zweiergruppen am Funkgerät geprüft. Der Praxisteil für UBI wird im Rahmen der SRC-Praxisprüfung abgenommen.
Die praktische Prüfung erfolgt am Funkgerät der Ausbildung ICOM IC-M505.
Die Anmeldung zur Prüfung, die Zusendung der Unterlagen (Prüfungsantrag, Passbilder) und die Überweisung der Prüfungsgebühr an den Prüfungsausschuss erfolgt durch die Yachtschule Meissen®. Die Prüfungsgebühr beinhaltet die Zulassung zur Prüfung, Theorie- und Praxisprüfungen und die Ausstellung der Funkzeugnisse. Die Höhe der Prüfungsgebühr legt der Prüfungsausschuss fest.