Funkzeugnisse
Für viele Führerscheininhaber die „nur segeln oder Motorbootfahren“ wollen ist es oft schwer verständlich, warum ein Funkzeugnis fast noch wichtiger ist als der Führerschein. Hier stellt sich die Frage: Habe ich auf hoher See mit etlichen Seemeilen vor der Küste im Notfall noch Empfang mit meinem Mobiltelefon? Wie kommuniziere ich auf Binnengewässern oder in Küstennähe mit einer benachbarten Yacht im Notfall?
Bei diesen Fragen erlangen Sprechfunkgeräte enorm an Bedeutung, denn dann sind sie in offenen Gewässern die einzige Möglichkeit, schnell Hilfe zu holen. Denke bitte an die Alarmierung in Notfällen oder an die Schiffslenkung, die von Land aus erfolgt und bei der auch Yachten angesprochen werden. Die meisten Charteryachten, vor allem im Küstenbereich, sind mittlerweile mit UKW-Sprechfunkgeräten ausgerüstet. Das Chartern einer solchen Yacht ist nur möglich, wenn der Schiffsführer ein zugehöriges Sprechfunkzeugnis besitzt, völlig unabhängig davon, ob das Funkgerät benutzt wird. Es genügt seit 2010 nicht mehr, dass nur ein Crewmitglied ein Seefunkzeugnis nachweisen kann. Funkrecht und Funkzeugnispflicht unterliegen mittlerweile einer internationalen Einheitlichkeit.
Auch auf Binnenwasserstraßen wird über Funk der gesamte Schiffsverkehr geregelt. Die hohe frequentierte Schifffahrt nutzt den Binnenfunk z.B. beim Wechsel der Fahrwasserseite, Überholen, Begegnen an Engstellen und Biegungen immer häufiger. Aber auch der Notfall und das Schleusen werden über Funk organisiert.
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ist ein amtlicher Nachweis, um am UKW-Sprechfunkverkehr teilzunehmen. Das Sprechfunkzeugnis erlaubt das Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf allen nationalen und internationalen Binnenschifffahrtsstraßen (Seen, Flüsse, Kanäle) und ist unbefristet gültig. Das UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen berechtigt nicht zur Teilnahme am Seefunkdienst.
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis(Short Range Certificate SRC)
Das Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch SRC genannt, ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 Seemeilen) auf Sportbooten. Man ist berechtigt, eine UKW-Funkanlage zu betreiben und am GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) teilzunehmen. GMDSS bietet erhöhte Sicherheit auf See durch sichere Alarmierung und Kommunikation im Notfall. Das SRC ist international und unbefristet gültig. GMDSS-Anlagen sind auf Sportbooten nicht vorgeschrieben, werden aber aufgrund des hohen Sicherheitsstandards und der mittlerweile günstigen Geräte immer mehr genutzt. Das SRC berechtigt nicht zur Teilnahme am UKW-Sprechfunkverkehr Binnen.
Kombikurs
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis + UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (SRC+UBI)
Für diejenigen, die zukünftig auf Binnen- und Küstengewässern Funkgeräte betreiben und am Funkverkehr teilnehmen möchten, bietet die Yachtschule Meissen einen günstigen Kombikurs an. Die Inhalte der Ausbildung entsprechen den Einzelkursen SRC und UBI. Die praktische Prüfung für das UBI wird hier meist im Rahmen der SRC-Prüfung abgenommen. Die theoretischen Prüfungen für SRC und UBI erfolgen separat hintereinander.